Verhaltensvereinbarung Volksschule

Respektvolles Miteinander: Unsere Verhaltensvereinbarung fördert Zusammenarbeit und ganzheitliche Bildung.

Gledati i paziti jedan na drugoga – „Mali i Veliki“!

Volksschule Bildungscampus Pannonia
Unsere Richtlinien

Unsere Verhaltensvereinbarungen

Unsere Schule versteht sich als Ort des gemeinsamen Lehrens und Lernens. Bildung verstehen wir in einem umfassenden Sinn als den gesamten Menschen betreffend.
Dazu gehören Wissensvermittlung, Entwicklung sozialer Fähigkeiten und eines weitreichenden Umweltbewusstseins, Entdecken des eigenen kreativen Potenzials sowie Wertschätzung der eigenen körperlichen Fähigkeiten.
LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern sind gleichermaßen dafür verantwortlich, dass diese Ziele erreicht werden können.
Alle Schulpartner*Innen beteiligen sich aktiv am Schulleben und gestalten dieses gemeinsam.
Wir alle wenden keine Form von
körperlicher, verbaler und seelischer Gewalt an.

Die gemeinsam bestimmten Verhaltensvereinbarungen sollen die Grundlage für das respektvolle Miteinander im Schulalltag bilden.
Bei Unklarheiten oder konfliktbehafteten Situationen
steht  der persönliche Dialog an erster Stelle:
* LehrerIn / Direktorin – SchülerIn
* LehrerIn / Direktorin – Eltern

Abschnitt I: Allgemeine Regeln

1. Anwesenheit und Unterricht

  • Im Unterricht und bei Schulveranstaltungen legen wir Wert auf Pünktlichkeit- Schüler und Schülerinnen erscheinen spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn, Lehrer und Lehrerinnen 20 Minuten vor ihrer ersten Unterrichtseinheit.
  • SchülerInnen und LehrerInnen kommen pünktlich in alle Unterrichtseinheiten.
    Bei verspätetem Eintreffen entschuldigen sich SchülerInnen oder LehrerInnen.
  • So wie auch die LehrerInnen die vorbereiteten Unterrichtsmittel mitbringen, halten die SchülerInnen auch die notwendigen Unterrichtsmittel bereit und erhalten diese in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden Zustand.
  • Während des Unterrichts dürfen die SchülerInnen aus Sicherheitsgründen das Schulareal nicht verlassen, außer sie werden von Erziehungsberechtigten in begründeten Ausnahmefällen abgeholt.
  • Krankmeldungen erfolgen telefonisch, persönlich in der Direktion (ab 7.00 Uhr möglich) oder per Skooly App.
  • Im Sinne der Erziehung zur Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit sind die Schüler und Schülerinnen für das Nachlernen des versäumten Unterrichtsstoffes verantwortlich. Die Lehrer und Lehrerinnen unterstützen dabei mit entsprechenden Lernpaketen.
    Sollte das Nachholen des Unterrichtsstoffes nicht in Eigenstudium möglich sein, wird der Stoff im Förderunterricht oder den Lernstunden in der GTS nachgeholt.
  • Handys, Smartwatches u.ä. sind laut Verordnung des Bundesministers für
    Bildung vom 28.4.2025 in der Schule nicht zu verwenden. Die Geräte sind ausgeschaltet und bleiben in der Schultasche, sofern sie nicht im Unterricht gebraucht werden. Bei mehrtätigen Schulveranstaltungen mit Übernachtung außerhalb des Wohnortes wird Kindern eine altersgerechte Nutzung für einen
    vereinbarten Zeitraum ermöglicht. 
  • Während des Unterrichtes werden keine Speisen zu sich genommen. In begründeten Fällen ist  es aber durchaus möglich, von der Jause abzubeißen. Es darf immer und jederzeit im Unterricht getrunken werden, sofern es den Unterricht nicht stört oder die Aufmerksamkeit der Schüler und Schülerinnen beeinträchtigt.

2. Schule und Sauberkeit

  • SchülerInnen und Lehrerinnen achten auf dem gesamten Schulareal auf Ordnung und Reinlichkeit.
  • Im Sinne unseres ÖKOLOG-Schul-Programmes , sind Nachhaltigkeit und Umweltschutz ein wesentlicher Schwerpunkt im Schulalltag.
    Wir achten darauf, Müll zu vermeiden oder zumindest dem Recycling-Kreislauf zuzuführen. Aus diesem Grund wird der Abfall sortenrein getrennt.
  • Das Tragen von Hausschuhen ist für alle SchülerInnen verpflichtend.
    Sind die Hausschuhe kaputt oder nicht auffindbar, werden die Hallenturnschuhe benützt.
  • Die Sanitäranlagen der Schule (Toilette und Waschbecken) müssen im Hinblick auf Hygiene und Gesundheit mit Sorgfalt und Reinlichkeit benützt werden.
  • Schulische Einrichtungen, eigenes und fremdes Eigentum sind mit Sorgfalt zu behandeln.

3. Gesundheit und Sicherheit

  • Infektionskrankheiten (Röteln, Blattern,..) aber auch Läuse müssen sofort gemeldet werden.
  • Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
  • In den Pausen achten alle SchülerInnen darauf, dass Erholung für alle möglich ist. Die Pausenaufsicht achtet auf die Einhaltung der Regeln und ist Ansprechperson für die Schüler.
  • Ballspiele oder Lauf- und Fangspiele sind aus Sicherheitsgründen nur im Schulgarten erlaubt.
  • Für Wertsachen tragen die SchülerInnen selbst Verantwortung. Wir empfehlen, diese gar nicht erst mit zu nehmen.
  • Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Zustimmung der Direktion in der Schule aufhalten.
  • Bei Feuer- und Katastrophenalarm haben alle das Schulhaus besonnen und rasch zu verlassen und sich an die Anweisungen des Lehrpersonals zu halten. Das Pädagoginnen Team ist angehalten, sich die Verhaltensregeln bei Feueralarm regelmäßig vor Augen zu führen. Ein besonnenes Handeln in jeder Krisensituation ist hilfreich.

Abschnitt II: Schulpartnerschaftlicher Umgang

Grundziele der Schulpartner und Schulpartnerinnen

Wir als SchulpartnerInnen:

  • grüßen einander am Gang, klopfen an Klassen und Direktionstüren an und achten bei unserer Sprache und Körpersprache auf einen respektvollen Umgang miteinander
  • bemühen uns um gegenseitiges Verständnis, geben eigene Fehler zu
  • suchen bei Streit und Konfliktfällen das Gespräch miteinander und sprechen das Problem in angemessener Form an
  • respektieren alle Sprachen, die an unserer Schule gesprochen werden
  • würdigen die Leistungen des anderen und stellen Positives in den Vordergrund
  • sind um ein positives Klima in unserer Schule bemüht
  • beteiligen uns aktiv am Schulleben
Verhaltensvereinbarung Volksschule

Für ein gemeinsames Miteinander.

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